FußpflegerInnen pflegen und behandeln die Füße und Beine sowie die Hände und Arme ihrer KundInnen.

Sie schneiden, feilen und fräsen die Zehennägel und die Fingernägel, behandeln eingewachsene Nägel und befestigen nötigenfalls Nagelkorrektur-Spangen (das sind Metall- oder Kunststoff-Spangen, welche die Nagelränder über den Nagelfalz heben und dadurch das weitere Einwachsen der Nägel in das Nagelbett verhindern). Deformierte und abgebrochene Nägel werden durch eine Nagelprothese ersetzt (künstlicher Nagel, der aus einer speziellen Acryl-Masse geformt wird).

Ein entsprechender Aufgabenbereich ist auch das Lackieren der Nägel mit Nagellack oder Shellac (UV-Nagellack).

Weiters verabreichen FußpflegerInnen Hand- und Fußbäder und führen physikalische Fußpflegebehandlungen (Behandlungen mit Wasser, Wärme, Kälte, Licht und Strom) sowie fußpflegerische Massagen durch. Sie entfernen Schwielen (verdickte und verhärtete Hautstellen), "Hühneraugen" (Schwielen, die tief unter die Haut reichen) und verhornte Hautstellen, wobei sie Bimsstein (poröses Vulkangestein) und Werkzeuge wie Skalpelle (Operationsmesser) oder Fräsen verwenden. Druckstellen und Wunden versorgen sie nach kosmetischen und fußpflegerischen Maßnahmen mit passenden Druckentlastungsmaterialien und -produkten und legen zur Erstversorgung je nach Bedarf unterschiedliche Verbände an. Zur weiteren Wundversorgung verweisen sie die KundInnen an Ärzte/Ärztinnen, Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal oder an andere medizinisch ausgebildete Gesundheitsdienste-Anbieter.

Bei der Maniküre (Handpflege) pflegen die FußpflegerInnen Hände und Nägel; sie führen Hand- und Armbehandlungen (z.B. Handmasken, Paraffinpackungen) durch und massieren die Hände. Die Nägel lackieren sie und gestaltet sie nach Kundenwunsch mit aktuellen Methoden.

FußplegerInnen gehen auf die speziellen Wünsche und Probleme der KundInnen ein, erklären vorbeugende Maßnahmen zur kosmetischen Gesunderhaltung der Füße, Beine und Hände und schlagen Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Fußpflegeergebnisses vor. Bei allen Arbeiten müssen die FußpflegerInnen genau auf die Einhaltung der Gesundheits- und Hygienebestimmungen achten und für das persönliche Wohlbefinden der KundInnen sorgen.

Quelle: AMS Berufslexikon - FußpflegerIn (Podologe/Podologin)